Osternburger Katzenpension
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Vertragsbedingungen Zur Vorabinformation können Sie sich hier über die aktuellen Vertragsbedingungen informieren. "Der aktuelle Impfpass wurde vorgelegt und verbleibt in der Pension. Der Besitzer versichert mit der Unterschrift des Vertrages, dass die/der Katze/Kater kastriert ist, und das Tier den vorgeschriebenen Impfschutz gegen Katzenschnupfen, Katzenseuche und Leukose besitzt, sowie frei von jeglichen Parasiten ist. Vereinbart wird die Verpflegung mit ganztägigem Zugang zu Trockenfutter und Wasser, der abendlichen Gabe von Nassfutter oder Futtergaben nach Absprache. Die Enscheidung über die Art der Unterbringung liegt bei der Leitung der Katzenpension, die sich verpflichtet, das aufgenommene Tier zu pflegen und zu betreuen. Im Falle von Verletzungen, Unfällen oder Erkrankungen wird das Tier sofort auf Kosten des Eigentümers vom Haustierarzt oder auf Wunsch vom Tierheilpraktiker behandelt. Sofern möglich, wird versucht, erforderliche Behandlungsmaßnahmen vorher mit dem Eigentümer abzusprechen. Sofern einTransport des Tieres erfolgt, geschieht das auf Kosten und Gefahr des Eigentümers. Kleinere Kratzer, die aus dem Zusammenleben der Tiere entstehen, sind normal. Sofern der Tod des Tieres durch grobe Fahrlässigkeit der Pflegeperson hervorgerufen wird, übernimmt die Pension die Haftung. Im Falle des Ablebens eines Tieres wird es bis zur entgültigen Entscheidung des Besitzers aufbewahrt. Das Entgeld für die Unterbringung ist bei Abholung fällig. Zusätzliche Tierarztkosten werden bei Abholung in Rechnung gestellt. Sollte/n die Katze/n bis drei Wochen nach dem vereinbarten Termin nicht abgeholt werden, kann das Tier von der Katzenpension an neue Besitzer weiter vermittelt werden." |
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